Springe zum Inhalt

Das Bundeskabinett hat die Alterssicherungskommission (ASK) eingesetzt, die ihre Arbeit Anfang 2026 aufgenommen hat. Sie hat (Stand Januar 2026) 13 Mitglieder und ist das wesentliche Beratungsgremium für die Reform der Alterssicherung in Deutschland. Sie soll im laufe des Jahres Vorschläge für die Reform des Altersvorsorgesystems unterbreiten. Grund für die Bemühungen sind im wesentlichen die Probleme bei der Finanzierung des Systems im Hinblick auf den demografischen Wandel der Bevölkerung. Constanze Janda (Universität Speyer) und Frank-Jürgen Weise (Manager) leiten die Kommission. Das Zentrale Thema wird die Finanzierung sein, weniger der Schutz vor Altersarmut. Das ist zumindest zu befürchten.

Es gibt hierzu aktuell eine Stellungnahme der Diakonie Deutschland, die als Anregung für die Arbeit der Kommission zu sehen ist:

"Die Finanzierungskrise des Sozialstaates hat ihren Ursprung nicht in der Grundsicherung und kann deshalb auch nicht dort gelöst werden. Der Kostendruck entsteht bei der Rente. Darum ist es wichtig, hier anzusetzen.
Dabei muss die wachsende Altersarmut in den Fokus genommen werden. Die Frage, ob es der gesetzlichen Rentenversicherung gelingt, wirksam vor Altersarmut zu schützen, wird langfristig über ihre Akzeptanz und Finanzierbarkeit entscheiden."

Das Positionspapier kann auf der Seite der Diakonie heruntergeladen werden.

Die Bundesregierung hat nach langen und zähen Verhandlungen die Einführung der Grundrente beschlossen. Zu einem bedingungslosen Anspruch konnte sich die Regierung aber nicht durchringen. Anspruch hat nur, wer mindestens 33 Jahre Beitragsleistungen erbracht hat. Es wird eine Einkommensprüfung geben. Über einem Einkommen von mehr als 1.250 € bei Alleinstehenden bzw. 1.950,- Euro bei Paaren wird dieses zu 60 % angerechnet. Bei über 1.600 / 2.300 Euro erfolgt die Anrechnung vollständig.

Start soll der 01.01.21 sein. Man darf gespannt sein, welcher Verwaltungsaufwand entsteht und ob das Antragsprozedere für Hilfebedürftige machbar ist.

"Die Bundesregierung will, dass die Menschen länger arbeiten: Das gesetzliche Renteneinstiegsalter ist deshalb in den vergangenen Jahren schrittweise angehoben worden und wird bis 2031 auf 67 Jahre steigen. Doch schon heute erreichen viele nicht die Regelaltersgrenze. Im Jahr 2017 gingen rund 21 Prozent der Männer und knapp 26 Prozent der Frauen mit teils hohen Abschlägen in den vorzeitigen Ruhestand. "

Das ist ein Auszug aus einer Veröffentlichung der Hans Böckler Stiftung. Den gesamten Beitrag lesen Sie hier: Link zum Beitrag