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Was hat das Energiewirtschaftsgesetz mit Altersarmut zu tun? 

Altersarmut hat immer auch das Problem im Gepäck, dass womöglich laufende Verpflichtungen nicht mehr ordentlich bezahlt werden können. Das kann auch Energiekosten betreffen, zumal die Kosten hierfür zuletzt massiv gestiegen sind.  Die folgende Änderung im Gesetz kann schwerwiegende Folgen haben:
„Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Gesetz ergeben, sind ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes die Landgerichte ausschließlich zuständig“ (§ 102 EnWG).
Streitigkeiten wegen Sperrung von Energielieferungen landen somit automatisch vor dem Landgericht. Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang. Wenn Betroffene sich zur Wehr setzen möchten, müssen sie erst einmal einen Anwalt finden, der ggf. auf Beratungshilfebasis oder im Wege der Prozesskostenhilfe tätig wird. Damit dürften viele überfordert sein. Diese Regelung sollte rückgängig gemacht werden.

Jeder Dritte Alleinstehende von Armut bedroht

Mehrere Zeitungen greifen dieses Thema auf und weisen auf diesen Zusammenhang hin. Auslöser für die Diskussion ist wohl , dass in Großbritannien ein Regierungsposten "gegen Einsamkeit" eingerichtet worden ist und DIE LINKE im Bundestag auf die jüngsten Zahlen von Eurostat aufmerksam gemacht hat. Demnach ist die Armutsgefährdungsquote von alleinstehenden Deutschen von 2007 mit 27 % auf 32,9 % im Jahr 2016. Uns ist es leider nicht gelungen, die Zahlen bei Eurostat zu verifizieren und konnten hierzu auf der Seite der Linken keinen Beitrag finden.
Auch der Präsident der Diakonie Deutschland äußerte sich gegenüber der dpa zum Thema und weist darauf hin, dass Betroffene die Lebensumstände oftmals nicht selbst ausgesucht haben und dies eine strukturelle Hilfe erfordere.

In einigen Artikel wird noch ein Querverweis auf den Überschuldungsreport des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen hingewiesen, der einen erhöhte Überschuldungsquote bei alleinstehenden Männern und Frauen und bei Alleinerziehenden ausweist.