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Was hat das Energiewirtschaftsgesetz mit Altersarmut zu tun? 

Altersarmut hat immer auch das Problem im Gepäck, dass womöglich laufende Verpflichtungen nicht mehr ordentlich bezahlt werden können. Das kann auch Energiekosten betreffen, zumal die Kosten hierfür zuletzt massiv gestiegen sind.  Die folgende Änderung im Gesetz kann schwerwiegende Folgen haben:
„Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Gesetz ergeben, sind ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes die Landgerichte ausschließlich zuständig“ (§ 102 EnWG).
Streitigkeiten wegen Sperrung von Energielieferungen landen somit automatisch vor dem Landgericht. Vor dem Landgericht herrscht Anwaltszwang. Wenn Betroffene sich zur Wehr setzen möchten, müssen sie erst einmal einen Anwalt finden, der ggf. auf Beratungshilfebasis oder im Wege der Prozesskostenhilfe tätig wird. Damit dürften viele überfordert sein. Diese Regelung sollte rückgängig gemacht werden.