Die Bundesregierung hat nach langen und zähen Verhandlungen die Einführung der Grundrente beschlossen. Zu einem bedingungslosen Anspruch konnte sich die Regierung aber nicht durchringen. Anspruch hat nur, wer mindestens 33 Jahre Beitragsleistungen erbracht hat. Es wird eine Einkommensprüfung geben. Über einem Einkommen von mehr als 1.250 € bei Alleinstehenden bzw. 1.950,- Euro bei Paaren wird dieses zu 60 % angerechnet. Bei über 1.600 / 2.300 Euro erfolgt die Anrechnung vollständig.
Start soll der 01.01.21 sein. Man darf gespannt sein, welcher Verwaltungsaufwand entsteht und ob das Antragsprozedere für Hilfebedürftige machbar ist.